Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

 

Darf ich Latrineninhalte in der Natur entsorgen?

Nein. Du darfst Latrineninhalte weder in die Natur noch in Regenwasserkanäle entleeren.

Darf ich Grauwasser in die Latrine/das Schwarzwasser entleeren?

Nein. Grauwasser darf nicht in die Auffangwanne einer Raststätte abgelassen werden.

Ist es möglich, Grauwasser an Raststätten zu entleeren, die eine Entleerungsmöglichkeit für Kassetten in einem Ausgussbecken anbieten?

Nein. Grauwasser darf nicht in die Auffangwanne einer Raststätte abgelassen werden.

Darf ich die Latrinen in den Toiletten der Naturschutzgebiete entleeren?

Nein. Manche Toiletten verfügen über biologische Reinigungssysteme, die durch Chemikalien außer Betrieb gesetzt werden.

Wie lange darfst du mit deinem Wohnwagen oder Wohnmobil auf einem Rastplatz stehen bleiben?

Rastplätze sind für kürzere Stopps und Pausen vorgesehen. An ausgeschilderten Rast- und Parkplätzen darfst du maximal 24 Stunden parken, sofern nicht anders angegeben. Weitere Informationen findest du auf der Website der schwedischen Verkehrsbehörde.

Welcher Sicherheitsabstand gilt zwischen einem auf einem Stellplatz oder auf einem Campingplatz abgestellten Wohnmobil und anderen Fahrzeugen?

Als Gast sind Sie verpflichtet, die geltenden Vorschriften der MSB (Behörde für Zivilschutz und Katastrophenvorsorge) einzuhalten. Der zulässige Mindestabstand zwischen Wohnmobilen, Wohnwagen und Zelten beträgt 4 Meter.

Wo kann ich Frischwasser nachfüllen?

An den meisten Entsorgungsstellen gibt es Frischwasser-Nachfüllmöglichkeiten.

Darf ich auf einem Parkplatz der Klasse 2 eine Markise ausfahren und Stühle oder einen Grill aufstellen?

Nein. Das ist nicht erlaubt. Das gesamte Wohnmobil muss innerhalb der markierten Fläche stehen, und Sie dürfen keinen anderen Parkplatz belegen.

Darf ich auf einem Parkplatz der Klasse 2 übernachten?

An Werktagen darfst du in Schweden auf einem Parkplatz der Klasse 2 parken und 24 Stunden lang in deinem Wohnmobil übernachten. Alle Räder müssen vollständig innerhalb der markierten Fläche stehen.

Was gilt für Taktzelte und Wohnwagen?

Für Fahrzeuge mit Aufstelldach oder Vans gelten dieselben Vorschriften wie für Wohnmobile. Sie müssen sich an das Gesetz über das Befahren von Gelände halten, lokale Einschränkungen und Feuerverbote beachten sowie das Recht auf freien Zugang zur Natur einhalten.